Adel Jorsan (genehmigt)

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Darna von Eibenau
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Adel Jorsan (genehmigt)

Beitrag von Darna von Eibenau » Freitag 16. Oktober 2015, 15:41

Die hier beschriebenen Informationen wurden im Modbereich vor ein paar Monaten gemeinsam ausgearbeitet und dürfen als "abgesegnet" gelten. Bis sie auf die neue HP kommen, kann es aber noch dauern, so dass wir sie hier zumindest schon mal in einem öffentlichen Bereich einsehbar machen. :)


Adelssystem Jorsan
(Anmerkung: Ich spar mir das Gender/-ing.)

Wenn ein Bürger adelig wird – oder: der sogenannte "Wappenname"
Nicht wenige Familien, die neu geadelt werden, ändern zu diesem Anlass einmalig ihren Familiennamen - damit es herrschaftlicher klingt und/oder um sich von unliebsamen ferneren Verwandten abzusetzen. Weil diese Maßnahme in dem Moment offiziell und rechtens wird, wo der königliche Herold das neue Wappen in die Adelsliste einträgt, wird dieser neue Name deshalb auch "Wappenname" genannt.
(fiktives) Beispiel: Der schon seit langem wichtige Kaufmann Balduin Hasling wird vom König zum neuen Stadtgraf der Münze ernannt. Balduin würde fortan also „von Hasling“ heißen. Zum einen findet Balduin diesen Namen nicht besonders eindrucksvoll, zum anderen war der Name die letzte Zeit auch noch spottend in aller Munde, weil Balduins Bruder Jonas wegen Betruges in den Kerker kam.
Balduin lässt den Herold beim Hinzufügen des neuen Wappens lieber den Namen „von Goldmeer“ eintragen, so dass es einen neuen „Graf der Münze Balduin von Goldmeer“ gibt.


Ränge
König
Anrede: Majestät
Wer wird nächster König? - Das älteste Kind ("Primogenitur"), wobei männliche Nachfolger der gleichen Generation immer bevorzugt werden. Das heißt, gibt es eine ältere Tochter und einen jüngeren Sohn, erbt der Sohn.
Der Titel ist auf Amtszeit: ein König, der vor seinem Tod abdankt, wird zum Herzog.

Wer darf den Titel benutzen? - Ausschließlich der König selber ist König und "Majestät". Gatte und legitime Kinder sind Herzöge.
Name: Könige verzichten traditionell darauf, ihren Nachnamen oder Wappennamen offiziell zu führen. Gab es einen König mit dem gleichen Vornamen schon mal, wird eine Nummer hinzugefügt wie „Richard III.“.

Herzog
Anrede: Hoheit
Wer wird Herzog? - Die Gemahlin des Königs und seine legitimen Kinder. Der Titel gilt auf Lebenszeit. Er wird nicht weitervererbt.
Wer darf den Titel benutzen? - Ausschließlich jene, die aufgrund ihrer Verwandtschaft zum König Herzog sind. Die direkten Familienangehörigen eines Herzogs gelten als Fürsten.
Name: Auch Herzöge verzichten traditionell darauf, ihren Nachnamen oder Wappennamen offiziell zu führen, solange es keine Frauen sind, die heiraten und damit den Namen ihres Ehegatten übernehmen.

(#ooc-Erklärung: Nehmen wir von der alten HP König Richard III. als Beispiel. Seine Schwestern Lliris und Bodvica sind nicht Herzogin, weil sie Richards Schwestern sind, sondern weil sie Töchter von Richards Vater, dem vorigen König, sind. Schon Lliris' Ehemann, Markwardt von Trutzingen wäre nicht Herzog, sondern Fürst. Auch Lliris' Sohn Andrias ist Fürst.
Bei Konstantin wird es spannend: Er gehört ja eigentlich überhaupt nicht zur Familie. Auf Richards Wunsch hin dürfte auch Konstantin als Herzog behandelt werden (schon das ist eigentlich ein Affront). Normalerweise wäre, solange Richard keine Kinder hat, Lliris immerhin noch die nächste Thronerbin. Sollte es sich aber warum auch immer tatsächlich durchsetzen, dass Konstantin als Bruder von Richard und ihr gilt, würde Konstantin nächster König, wenn Richard kinderlos verstirbt!)


(Land-/Stadt-)Graf
Anrede: Hochgeboren
Es gibt offiziell drei Grafschaften, denen jeweils ein Graf vorsteht: Jersa, Ganda und Serna. (früher vier: "Dunsthügel")
Wer wird Graf? - Bei den Landgrafen sind dies Adelige, die früher irgendwann einmal vom König eingesetzt wurden; der Titel wird aber schon seit langem vererbt (gleiches System wie beim König).
Wer darf den Titel benutzen? - Ausschließlich der Amtsträger wird als Graf bezeichnet; Ehegatte und legitime Kinder werden wie Fürsten behandelt.
Name: Landgrafen hängen an ihren Namen den ihrer Grafschaft an, also zum Beispiel: „Graf Irgendwer von Irgendwie zu Ganda“.

Die Hauptstadt Jorsa wird von drei Stadtgrafen verwaltet: dem sogenannten
Graf der Münze: zuständig für Handel, Zoll und Steuern, kurz: Finanzen
Graf der Wehr: zuständig für Stadtwache und jegliche Truppen, die in die Stadt gelangen (als einziger Stadtgraf darf auch er Ritter ernennen)
Graf der Feder: zuständig für Justiz, Verwaltung und innere Ordnung

Wer wird Stadtgraf? - Stadtgrafen sind auf Lebenszeit oder bis zu ihrer Abdankung vom König eingesetzt. Der Titel gilt auf Lebenszeit. Dankt der Graf ab, bleibt er bis zu seinem Tod Fürst. Der Titel „Fürst“ wird hier normalerweise nicht weitervererbt.
Wer darf den Titel benutzen? - Ausschließlich der Amtsträger wird als Graf bezeichnet; Ehegatte und legitime Kinder werden wie Fürsten behandelt.
Name: Stadtgrafen werden oft mitsamt ihrer Funktion vorgestellt, also zum Beispiel: „Graf der Wehr Widumar von Aarenhorst“.

Fürst
Anrede: Durchlaucht
Eine Möglichkeit für den König, neue Adelsfamilien zu erschaffen. Meistens entstanden sie bei Stadtgrafen, deren Familien im Gesamten sich derart verdient gemacht haben, dass es aus Sicht des Königs einen ungerechten sozialen Abstieg bedeutet hätte, wenn die Familie den Adelsstatus wieder verlöre.
Wer wird Fürst? - Um eine übermäßige Ausbreitung des Fürstentitels zu verhindern, wird dieser sehr streng tatsächlich nur an einen ältesten Sohn vererbt, dessen direkte Familie ihn später mit führen darf.
Wer darf den Titel benutzen? - Hier gibt es keine Differenzierung mehr: derjenige, auf den der Titel überging, dessen Gatte und legitime Kinder werden als Fürst und Durchlaucht angesprochen. (Es ist für das schlüpfrige Adelsparkett natürlich nützlich zu wissen, wer tatsächlich Titelträger und wer nur "Familienanhängsel" ist...)

Ritter
Anrede: Herr Ritter
Früher standen Ritter auf einer Stufe mit Edlen. Durch den fortwährenden Konflikt mit Grandessa und den Umstand, dass Rittern weit eher einmal große Taten zugeschrieben werden, gewährte ihnen ein König irgendwann das Recht, wie im „richtigen“ Adel üblich, Wappen zu führen und ein "von" im Namen zu tragen.
Wer wird Ritter? - Um Ritter zu werden, muss man bei einem Ritter oder Adligen in Knappschaft gewesen sein und/oder gewisse Kenntnisse vorweisen. Der König, die Landgrafen oder der Stadtgraf der Wehr können jemanden zum Ritter schlagen. Es gibt auch den Ritterschlag "auf dem Feld", bei dem man sich den Ritterschlag durch eine herausragende Heldentat verdient.
Der Rittertitel gilt auf Lebenszeit. Keine Weitervererbung.

Wer darf den Titel benutzen? - Nur der Ritter. Die direkte Familie erhält keine besonderen Anreden bis auf das "von" im Namen.

Edler
Anrede: "edler..." (Schatzmeister, Herold, Hofschneider...)
Eine allgemeine Form der Edelung, mit der höhere Diener des Adels belohnt werden können.
Wer wird Edler? - Der König, Grafen (alle) und Fürsten (nur die "Titelträger", nicht die nahen Familienmitglieder) können Posten schaffen oder Ehrungen aussprechen, die einen Bürger zu einem Edlen machen. Dies können vom altehrwürdigen Richter oder verdienten Hauptmann der Stadtwache bis zum Hofschneider verschiedenste Personen sein. Ein Adliger sollte jedoch nicht zu leichtfertig mit diesem Titel um sich werfen: es schmälert sein eigenes Ansehen und entkräftet den Wert einer Ehrung, mit der man besonders treue Gefolgsleute an sich binden will. Und öffentliches Fehlverhalten des Edlen fällt auch auf den Adligen zurück, der ihn protegiert.
Der Titel ist auf Amtszeit. Keine Weitervererbung.

Wer darf den Titel benutzen? - Nur der Edle. Die direkte Familie erhält keine besonderen Anreden bis auf ein "san" im Namen. Kein Wappen und damit einhergehende Namensänderung.
Name: Dem vorigen Namen wird einfach nur ein „san“ hinzugefügt, also zum Beispiel: „Vincent san Müller“. Wem sein Name damit zu lächerlich klingt, der verzichtet im alltäglichen Leben auf die Edlen-Silbe und weist nur auf seinen Status hin.



Rechte und Pflichten

König
  • Führen des Landeswappens von Jorsan
  • Recht, jegliches Todesurteil aufzuheben
  • Vetorecht an allen Entscheidungen, die in seinem Reich getroffen werden
  • Entscheidung über Krieg und Frieden
  • Erhalten von (unterschiedlich hohen) Steuern aus seinem ganzen Reich
  • Ernennung von Stadtgrafen, neuen Fürsten und Rittern
  • Einsetzen von Hofbeamten (Herold, Kämmerer, etc.) und Richtern
  • Wahrung der Sicherheit von Jorsan
  • oberster Befehlshaber über Flotte und Heer
  • Richter in allen Fällen, die für Adelige den Tod oder mehr als ein Jahr Haft bedeuten können, oder in Fällen, die Bürger betreffen und sein Interesse wecken
  • Förderung von Handel und Wohlstand (überregionaler Straßenbau z.B.)
Landgrafen
  • Führen eines Wappens
  • Erhalten von Steuern aus ihrem Landesbereich
  • Ernennung von Rittern
  • Einsetzen eigener Beamter und Personen wie Hauptmann der Stadtwache
  • Wahrung der Sicherheit und Ordnung ihres Lehns
  • Richter in allen Fällen, die den Tod eines grundbesitzenden Bürger ihres Lehns bedeuten können
Herzöge & Fürsten
  • Führen eines Wappens
  • (Die Herzöge, Fürsten und Grafen bilden zusammen eine privilegierte Adelsschicht, aus der natürlich bevorzugt Ritter, Hofbeamte und ähnliches rekrutiert werden und deren Vertreter bei Hof mehr oder weniger Einfluss auf den König und seine Entscheidungen genießen.)
Ritter
  • allgemeine Bereitschaft, dem König jederzeit auf Befehl zu dienen
  • spezieller Dienst am König oder einem Grafen, seltener mal an einem Fürsten; oft ist der Dienstherr derjenige, von dem man seinen Ritterschlag erhielt
  • Bereitstellen von Pferd, Rüstung und Waffe
  • eigenständiger Einsatz, im Sinne des Königs die Ordnung im Reich zu wahren
  • ...?
  • Führen eines Wappens
  • ...?
Edler
  • Aufgabenbedingte Pflichten
  • Aufgabenbedingte Rechte

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